Am Montag, 23. November 2026 findet um 20.00 Uhr in der Pfarrkirche Winikon die Kirchgemeindeversammlung Winikon statt.

Traktanden
1. Begrüssung
2. Kenntnisnahme Finanz- und Aufgabenplan für die Jahre 2027 - 2031 sowie Jahresprogramm 2027
3. Genehmigung Voranschlag 2027
4. Jahresprogramm
5. Verschiedenes
Der Synodalverwalter der röm. kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 27. April 2026 bei den Unterlagen des Vorjahres keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind die römisch-katholischen Schweizerinnen und Schweizer sowie die römisch-katholischen Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die in der betreffenden römisch-katholischen Kirchgemeinde Wohnsitz haben und das 18. Altersjahr vollendet haben; ausgeschlossen ist, wer nach kantonalem Recht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist. Der Nachweis des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag im Stimmregister.
Aktenauflage
Der Voranschlag 2027 liegt zwei Wochen vor der Versammlung in der Pfarrkirche auf.
Winikon, im November 2026
Namens des Kirchenrates
Beat Schwarzentruber, Kirchenratspräsident und Anna Terech Kaufmann, Aktuarin